Herbstferien: Montag, 26. Oktober bis 2. November 2026 · Alle Termine

Elterninfos

Krankmeldung/Abwesenheit

Wichtige Informationen zur Krankmeldung und zum Umgang mit Abwesenheiten.

Krankmeldungen & Fehlzeiten

Wenn Ihr Kind krank ist und nicht am Unterricht teilnehmen kann, informieren Sie bitte bis spätestens 7:45 Uhr die Klassenlehrperson über EduPage.

Besucht Ihr Kind an diesem Tag die Nachmittagsbetreuung, müssen Sie zusätzlich die verantwortlichen Betreuerinnen informieren. Dies ist telefonisch oder über EduPage möglich.

Wichtig: Ein regelmäßiger Schulbesuch ist gesetzlich verpflichtend. Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht kann rechtliche Konsequenzen haben. Bei mehr als drei Tagen unentschuldigten Fehlens während der gesamten Schulpflicht kann eine Geldstrafe von 110 bis 440 Euro verhängt werden.

Bitte achten Sie daher darauf, die Klassenlehrperson rechtzeitig über das Fernbleiben Ihres Kindes zu informieren. Ohne entsprechende Entschuldigung gilt das Fehlen als unentschuldigt.
Siehe auch: https://www.bmb.gv.at/Themen/schule/beratung/os/faq/fernbleiben.html

Ärztliche Bestätigung

Ist Ihr Kind 3 Tage oder länger krank oder fehlt es wiederholt, kann die Klassenlehrperson oder die Schulleitung eine ärztliche Bestätigung verlangen.
Siehe auch: https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Anlage=&Artikel=&FassungVom=2026-02-02&Gesetzesnummer=10009600&Paragraf=45&Uebergangsrecht=&utm_source=chatgpt.com

Fernbleiben vom Unterricht

Manchmal gibt es besondere Ereignisse oder wichtige Anlässe in der Familie. In solchen Fällen können Sie einen Antrag auf Fernbleiben vom Unterricht stellen.

Es gilt:

  • Bis zu einem Schultag: Die Klassenlehrperson kann das Fernbleiben genehmigen.
  • Mehr als ein Schultag: Die Genehmigung muss durch die Schulleitung erfolgen.

Wichtig: Ein Fernbleiben vom Unterricht ist nur nach entsprechender Genehmigung möglich.